Conterganstiftung – Hintergrund
Hier erhalten Sie Informationen zur Conterganstiftung oder zum Conterganstiftungsgesetz aus neuerer Zeit.
Zweck der Stiftung soll heute nach § 2 ContStifG sein, für Conterganopfer
1. Leistungen zu erbringen
und
2. ihnen durch die Förderung oder Durchführung von Forschungs- und Erprobungsvorhaben Hilfe zu gewähren, um ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen und die durch Spätfolgen hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern.
Am 31. Oktober 1972 wurde für Conterganopfer in Deutschland und teilweise im europäischen Ausland das Errichtungsgesetz für die Conterganstiftung ins Leben gerufen.
Das Errichtungsgesetz enteignete die Conterganopfer hinsichtlich ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber der Conterganherstellerfirma Grünenthal und zahlte an die Conterganopfer lebenslange Renten – lange Zeit lag die Höchstrente bei ca. 545,- € monatlich – und einmalige Kapitalabfindungen aus.
Die Entstehungsgeschichte des Conterganstiftungsgesetzes und der Conterganstiftung kann nicht losgelöst von den anderen Ereignissen um eine Entschädigung der Conterganopfer beschrieben werden. Zur Entstehungsgeschichte des Conterganstiftungsgesetzes lesen Sie daher bitte unsere Historie von 1955 – 1979.
Von 1972 an bis heute wurde das Conterganstiftungsgesetz durch entsprechende Änderungsgesetze mehrfach geändert.
Das 2. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz ist am 25. Juni 2009 in Kraft getreten.
Derzeit gültig ist das 3. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz vom 26. Juli 2013.
Diese Themenrubrik wird immer wieder aktualisiert.